ABW - Assistenz Bereich Wohnen...
Seelenanker - Assistenz im Bereich Wohnen,
sind psychosoziale Angebote für Menschen über 18 Jahre mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, die in Halle/Saale , Saalekreis und dem Landkreis Mansfeld Südharz wohnen, jedoch Unterstützung und Begleitung in ihrer Alltagsstruktur benötigen.
Angesprochen werden Menschen mit psychischen Erkrankungen, die allein oder mit Partner / Familie in der eigenen Wohnung leben wollen, hierbei aber Unterstützung zur Teilhabe im Leben und der Gesellschaft brauchen. Die Einzelfallhilfe ist auf den individuellen Bedarf ausgerichtet mit dem Ziel, gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Es wird ein auf den Bedarf jedes Einzelnen abgestimmtes Beratungs - und Hilfekonzept entwickelt und eine feste Bezugsperson für Hausbesuche, Gespräche sowie alle relevanten Verpflichtungen gestellt. Ein wichtiger Aspekt ist die Förderung der vorhandenen Stärken, der eigenen Verantwortung und Selbstbestimmung.
In regelmäßigen und verabredeten Terminen können folgende konkrete Hilfen angeboten werden:
Unser Team unterstützt, berät und begleitet Menschen mit chronischen, psychischen Erkrankungen, Angebote für Betreuung und Rehabilitierung in der Stadt Halle/Saale und dem Saalekreis zu finden. Dabei stehen wir in enger Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen, Sozialpsychiatrischen Diensten, Fachkliniken, Institutionen und Gruppierungen, die für die Durchsetzung der Ziele notwendig sind.
Auf Wunsch können Angehörige oder Vertrauenspersonen in den Hilfeprozess mit einbezogen werden.
Wie wird die Betreuung finanziert?
Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, für die die Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt zuständig ist.
Für die Nutzerinnen und Nutzer ist die Hilfe kostenlos, wenn das Antragsverfahren durchlaufen ist und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt
gestellt.
Eine weitere Form der Leistungserbringung ist das:
Persönliche Budget:
Menschen mit Hilfebedarf haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe.
Und sie haben das Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget auf Antrag als Geldleistung auszuzahlen.
Damit kaufen sie sich dann selbst die Leistungen ein, wie zum Beispiel Assistenz. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache
entscheiden hilfebedürftige Menschen somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche
Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wunsch - und
Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung.
Wenn Sie sich für eine Begleitung interessieren, kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch, wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Bearbeitung aller Formalitäten.
Telefon: 0049(0) 1713856441